Kostenübernahme

Da ich über eine Kassenzulassung als Psychologischer Psychotherapeut verfüge, werden die Kosten der ersten Termine (Psychotherapeutische Sprechstunde bzw. Probatorische Sitzungen) von Ihrer Gesetzlichen Krankenkasse ohne Antrag oder ärztliche Überweisung übernommen, sofern Sie dort ordnungsgemäß gesetzlich versichert sind. Bringen Sie zu ihrem Termin bei mir dazu einfach Ihre elektronische Gesundheitskarte mit. 

Wenn Sie privat versichert sind oder die Therapie selber bezahlen möchten, führen wir zunächst bis zu fünf probatorische (Probe-) Sitzungen durch. In diesen stelle ich fest, ob bei Ihnen eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt. Außerdem überprüfen wir gemeinsam, ob die Passung (die „Chemie“) zwischen uns stimmt, um gemeinsam an der Erreichung Ihrer Ziele und an mehr Wohlbefinden zu arbeiten. Wenn Sie dies wünschen, stellen wir anschließend einen Antrag auf Kostenübernahme an Ihre Krankenversicherung oder Beihilfestelle.

Die Kosten der Behandlung richten sich grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).

Private Krankenversicherung

Wenn Sie über eine private Krankenversicherung verfügen, übernimmt diese in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie bei mir. Die Kostenübernahme für Psychotherapie ist allerdings nicht bei allen privaten Krankenversicherungen gleich geregelt. Daher bitte ich Sie, sich möglichst im Vorfeld unseres ersten Gespräches bei Ihrer Krankenversicherung zu erkundigen, ob Psychotherapie bei einem approbierten Psychologischen Psychotherapeuten übernommen wird, wie viele Sitzungen ggf. bezahlt werden und ob ein bestimmtes Antragsverfahren erforderlich ist.

Bitte erkundigen Sie sich schon im Vorfeld der „Probatorischen Sitzungen“, ob bzw. in welchem Umfang diese von Ihrer Krankenkasse übernommen werden.

Beihilfe für Beamte und deren Angehörige

Die Beihilfestellen übernehmen in der Regel ebenfalls die Kosten für eine Psychotherapie bei mir. Die ersten fünf Sitzungen werden im Allgemeinen ohne vorheriges Antragsverfahren erstattet (Probatorik). Für die darauf folgenden Sitzungen stellen wir dann gemeinsam einen Antrag. 

Bitte erkundigen Sie sich im Vorfeld unserer Gespräche bei Ihrer Beihilfestelle.

Selbstzahler

Manche Patienten möchten aus unterschiedlichen Gründen die Kosten für eine Psychotherapeutische Behandlung selber bezahlen. Wenn dies für Sie in Frage kommt, berate ich Sie gerne während meiner Telefonzeit zu den Kosten und dem Ablauf einer Behandlung. Gerne können Sie auch mein Kontaktformular nutzen). (Link).

Paartherapie und -beratung / Mediation / Andere Anliegen

Alle dieses Leistungen müssen von Ihnen selber getragen werden.

Ich berate Sie gerne während meiner Telefonzeit zu den Kosten und dem Ablauf der Angebote. Für diese Zusatzangeboten können Sie gerne auch über E-Mail einen Telefontermin vereinbaren.